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Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenbüro für Mietwertgutachten, Wohnflächenermittlungen und Immobilienbewertungen

Seit 1993 bin ich im Immobilienbereich tätig. Seit 2002 erstelle ich Gutachten und stehe für fundierte, unabhängige und nachvollziehbare Bewertungen. Gerichte und private Auftraggeber vertrauen gleichermaßen auf meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Bewertung von Immobilien sowie bei der Klärung komplexer mietrechtlicher Fragestellungen.

Neben dem Mietspiegel nennt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB das mit Gründen versehene Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als zulässige Grundlage für ein Mieterhöhungsverlangen.

Insbesondere in Gemeinden ohne qualifizierten Mietspiegel stellt die rechtssichere Begründung einer Mieterhöhung häufig eine besondere Herausforderung dar. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete greife ich auf meine langjährige Erfahrung sowie auf eine umfangreiche und fortlaufend aktualisierte Datenbasis zurück. Diese ermöglicht eine fundierte und marktorientierte Bewertung auch in Regionen mit eingeschränkter Datenlage. Sofern für ein konkretes Objekt keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen, erfolgt eine gezielte und sorgfältige Marktrecherche unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale.

Seit 1993 bin ich Geschäftsführerin der HEKA – Immobilienservice e.K., die unter anderem auf die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art spezialisiert ist. Die daraus gewonnene langjährige Markterfahrung ermöglicht den Zugriff auf einen umfangreichen und fortlaufend gepflegten Datenbestand, der auch fundierte Bewertungen für zurückliegende Stichtage sicherstellt. Da sich die Vertragsparteien – Mieter und Vermieter – zum Zeitpunkt meiner Beauftragung häufig bereits in einer Konfliktsituation befinden, erfordert die Durchführung der Ortsbesichtigung ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Neutralität und Kommunikationskompetenz. Zur professionellen Begleitung solcher Situationen habe ich im Jahr 2011 eine Ausbildung zur Mediatorin absolviert.

Wohnflächenermittlung

Nach welcher Vorschrift wurde die Wohnfläche ermittelt – nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der II. Berechnungsverordnung (II. BV)? Welche Regelung ist im konkreten Fall maßgeblich und wie ist sie korrekt anzuwenden? Gerade in diesem Bereich entstehen häufig Streitigkeiten, die sich durch eine fachgerechte und nachvollziehbare Ermittlung vermeiden lassen. Insbesondere bei Mieterhöhungsverlangen ist die zutreffende Wohnfläche von wesentlicher Bedeutung. Seit 2005 stellt die Wohnflächenermittlung einen wesentlichen Bestandteil meiner gutachterlichen Tätigkeit dar. In etwa jedem vierten Gutachten ist sie Gegenstand der Beauftragung – sowohl im gerichtlichen als auch im privaten Bereich, vom kleinen Appartement bis hin zu komplexen Objekten wie historischen Altbauvillen mit besonderen Bauteilen (z. B. Erker, Türme oder Dachschrägen).

Mietmängel- Mietminderungsgutachten

Was stellt rechtlich einen Mangel dar? Unter welchen Voraussetzungen berechtigt ein Mangel zur Mietminderung? Und in welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen?

Diese Fragen führen im Mietverhältnis häufig zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter. Eine sachverständige Bewertung schafft hier Klarheit und bildet die Grundlage für eine fundierte und nachvollziehbare Lösung.

Bei der Beurteilung von Mietmängeln sowie der Einordnung einer angemessenen Mietminderung stehe ich Ihnen gerne mit meiner fachlichen Expertise zur Verfügung.

Gutachterliche Stellungnahme

Auch bei Fragen oder Verständnisschwierigkeiten zu einem von mir erstellten Gutachten oder zu einem Fremdgutachten können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich unterstütze Sie bei der fachlichen Einordnung und erläutere die zugrunde liegenden Bewertungsansätze nachvollziehbar und verständlich.

Marktwerteinschätzungen

Sofern kein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich ist, erstelle ich für Sie gerne eine kompakte und fundierte Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie als Orientierung für Ihre Entscheidungsfindung.

Plausibilisierung von Fremdgutachten

Die Überprüfung von Gutachten Dritter erfordert besondere fachliche Sorgfalt und Sensibilität. Abweichende Ergebnisse beruhen dabei nicht zwangsläufig auf Fehlern, sondern häufig auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen oder Annahmen.

Ich unterstütze Sie bei der fachlichen Einordnung und Plausibilisierung von Fremdgutachten und arbeite die jeweiligen Unterschiede nachvollziehbar heraus.

Markt- / Verkehrswertgutachten

Zur Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Zeitpunkt der Wertermittlung (Wertermittlungsstichtag) maßgeblich. Gegenstand eines Verkehrswertgutachtens kann das gesamte Grundstück oder auch ein Grundstücksteil mit seinen Bestandteilen, wie Gebäuden, Außenanlagen, Zubehör sowie sonstigen baulichen Anlagen, sein.

Je nach Art und Nutzung der Immobilie kommen unterschiedliche Wertermittlungsverfahren zur Anwendung. Die Qualität eines Verkehrswertgutachtens hängt von mehreren wesentlichen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei zunächst die Auswahl des geeigneten Wertermittlungsverfahrens.

Darüber hinaus kommt der sachgerechten und nachvollziehbaren Ermittlung der wertrelevanten Daten – insbesondere der nachhaltig erzielbaren Erträge – eine zentrale Bedeutung zu. Ebenso maßgeblich sind die Qualität und Aktualität der zugrunde gelegten Marktdaten. Nicht zuletzt bestimmen die fachliche Kompetenz und Erfahrung des Sachverständigen die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Belastbarkeit des Gutachtens. Auf Wunsch wird das Verkehrswertgutachten so aufgebaut, dass es zugleich als Grundlage für ein Mieterhöhungsverlangen verwendet werden kann. Sie erhalten damit nicht nur eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, sondern zugleich eine verlässliche Einschätzung der nachhaltig erzielbaren Miete. Die Beauftragung eines zusätzlichen Mietwertgutachtens kann dadurch entfallen.

Aufgrund meiner Sachkunde als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für „Mieten für Grundstücke und Gebäude“, meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in mehreren Mietspiegelkommissionen sowie meiner langjährigen Berufserfahrung verfüge ich über besondere Expertise in der Ermittlung nachhaltig erzielbarer Erträge.

HEKA Real Estate

Internationale Verkehrswertgutachten

Aufgrund meiner internationalen Zertifizierung erstelle ich Verkehrswertgutachten auch außerhalb Deutschlands – sowohl innerhalb Europas als auch weltweit.

Im März 2013 habe ich aufgrund meiner doppelten Staatsbürgerschaft ein Büro in Fort Myers, Florida (USA), eröffnet. Dieses arbeitet interdisziplinär mit dem Sachverständigenbüro Deml-Moog zusammen. Die Aufträge werden nach deutschem Recht und auf Basis deutscher Bewertungsstandards durchgeführt.

Für Sie ergibt sich daraus ein wesentlicher Vorteil: Die Gutachten werden in deutscher Sprache erstellt – auf Wunsch selbstverständlich auch in englischer Sprache – und es entstehen keine zusätzlichen Reisekosten.

Im Jahr 2016 habe ich meine besondere Sachkunde als Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (NACE 82.99) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch das European Committee for Quality Assurance (GEIE), Brüssel, nachgewiesen.

International Valuations

In March 2013, I opened an office in Fort Myers, Florida (USA), which works in interdisciplinary cooperation with the appraisal office Deml-Moog.

All assignments are carried out in accordance with German law and valuation standards. The valuation reports are prepared in German and, upon request, also in English.

In 2016, I provided proof of my professional competence as an expert (NACE 82.99) for the valuation of developed and undeveloped properties in accordance with DIN EN ISO/IEC 17024, certified by the European Committee for Quality Assurance (GEIE), Brussels

If you require a market valuation for real estate in the USA, particularly in Florida, please feel free to contact me.

Beratungstätigkeiten

Sie möchten die Miete erhöhen? Ihnen wurde eine Mieterhöhung angekündigt? Sie haben Fragen zum Mietspiegel oder benötigen Unterstützung bei dessen Anwendung?

In diesen und weiteren mietrechtlichen Fragestellungen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Nach vorheriger Terminvereinbarung nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen und unterstütze Sie kompetent und lösungsorientiert.

Honorar

Mein Honorar richtet sich nach Art der Immobilie, Umfang des Auftrags sowie den zur Verfügung stehenden Unterlagen und wird individuell vereinbart. Aus diesem Grund verzichte ich auf die Darstellung pauschaler Gebührentabellen.

Gerne unterbreite ich Ihnen auf Anfrage ein transparentes und auf Ihren konkreten Fall abgestimmtes Angebot, auf Wunsch auch in Form einer Pauschalvereinbarung.

Qualität und Unabhängigkeit

Sowohl Gerichts- als auch Privatgutachten werden unabhängig, unparteiisch und mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Die Bearbeitung erfolgt persönlich sowie nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da!