Seit 1993 bin ich im Immobilienbereich tätig. Seit 2002 erstelle ich Gutachten und stehe für fundierte, unabhängige und nachvollziehbare Bewertungen. Gerichte und private Auftraggeber vertrauen gleichermaßen auf meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Bewertung von Immobilien sowie bei der Klärung komplexer mietrechtlicher Fragestellungen.
Neben dem Mietspiegel nennt § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB das mit Gründen versehene Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als zulässige Grundlage für ein Mieterhöhungsverlangen.
Insbesondere in Gemeinden ohne qualifizierten Mietspiegel stellt die rechtssichere Begründung einer Mieterhöhung häufig eine besondere Herausforderung dar. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete greife ich auf meine langjährige Erfahrung sowie auf eine umfangreiche und fortlaufend aktualisierte Datenbasis zurück. Diese ermöglicht eine fundierte und marktorientierte Bewertung auch in Regionen mit eingeschränkter Datenlage. Sofern für ein konkretes Objekt keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen, erfolgt eine gezielte und sorgfältige Marktrecherche unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale.
Seit 1993 bin ich Geschäftsführerin der HEKA – Immobilienservice e.K., die unter anderem auf die Vermietung und Verwaltung von Immobilien aller Art spezialisiert ist. Die daraus gewonnene langjährige Markterfahrung ermöglicht den Zugriff auf einen umfangreichen und fortlaufend gepflegten Datenbestand, der auch fundierte Bewertungen für zurückliegende Stichtage sicherstellt. Da sich die Vertragsparteien – Mieter und Vermieter – zum Zeitpunkt meiner Beauftragung häufig bereits in einer Konfliktsituation befinden, erfordert die Durchführung der Ortsbesichtigung ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Neutralität und Kommunikationskompetenz. Zur professionellen Begleitung solcher Situationen habe ich im Jahr 2011 eine Ausbildung zur Mediatorin absolviert.





